Die chinesische Zollbehörde hat am 17. Juli 2025 die Ankündigung Nr. 150/2025 veröffentlicht. Diese sieht ab dem 1. August 2025 die Einführung von stichprobenartigen Prüfungen bei Import- und Exportwaren vor, die bisher nicht der gesetzlichen Inspektionspflicht unterlagen.
Ziel der Maßnahme
- Stärkung der Verbraucherrechte
- Gewährleistung von öffentlicher Sicherheit
- Schutz der Gesundheit der Bevölkerung
Rechtsgrundlage ist das „Gesetz der Volksrepublik China über die Inspektion von Import- und Exportwaren“ sowie die entsprechenden Durchführungsbestimmungen.
Betroffene Warengruppen
Importwaren
- 学生文具 (Schulmaterialien)
- 婴童用品 (Baby- und Kinderprodukte)
- 电子产品 (Elektronikprodukte)
- 家用电器 (Haushaltsgeräte)
- 低压电器 (Niederspannungsgeräte)
- 日用饰品 (Alltagsaccessoires)
Exportwaren
- 儿童玩具 (Kinderspielzeug)
- 灯具 (Leuchten)
- 低压电器 (Niederspannungsgeräte)
- 功能性服装 (Funktionskleidung)
Mit Inkrafttreten der neuen Regelung wird die bisherige Ankündigung Nr. 163/2024 aufgehoben.
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